Nachlass bei der Ökosteuer!

Auch kleinere Firmen können sich die Steuer erstatten lassen, denn der Gesetzgeber hat die Erstattungsgrenzen gesenkt. Wer wenig verbraucht, bekommt Geld zurück.

Für Betriebe des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft, die mehr als 25.000 Kilowattstunden (kWh) Strom im Jahr verbrauchen, gilt die ermäßigte Ökosteuer:

Statt 2,05 ct/kWh sind nur 1,23 ct/kWh zu zahlen.

Dazu ist ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis erfoderlich.
 
Der sogenannte Spitzenausgleich soll den energieintensiven Betrieben Entlastung bringen. Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft können sich unter bestimmten Bedingungen für Strom, Gas und Heizöl die Ökosteuer erstatten lassen.

Neu:
Seit dem 1. Januar 2008 haben kleine und mittlere Betriebe Anspruch auf Erstattung der Ökosteuer, wenn sie einen jährlichen Mindestverbrauch haben von:

  • Heizöl:        12.530 Liter (bisher: 25.100 Liter)
  • Erdgas:       93.200 kWh (bisher:140.100 kWh)
  • Flüssiggas:   8.460 kg     (bisher: 14.700 kg)

Der Gesetzgeber hat die Erstattungsbeträge für Heizöl, Erd- und Flüssiggas erhöht. Sie betragen jetzt im einzelnen für:

  • Heizöl:         16,36 €  je 1.000 Liter
  • Erdgas:          2,20 €  je kWh
  • Flüssiggas:  24,24 €  je kg

Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) verzichten 80 Prozent der kleinen Unternehmen auf die Rückerstattung zu viel gezahlter Ökosteuer. Der hohe bürokratische Aufwand wirke abschreckend, kritisiert der ZDH. Das monatliche Erstattungsverfahren koste einen Unternehmer drei Arbeitstage im Jahr. Die Steuererstattung kann nur bis 31. Dezember des folgenden Kalenderjahres schriftlich beim Hauptzollamt beantragt werden.

  • Hinweis:
    Gerne übernehmen wir für Ihr Unternehmen den bürokratischen Aufwand und wickeln die Anträge in unserem Netzwerk über unser Steuerberatungsbüro ab.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Im Jahr 2011 werden höhere Steuern und höhere gesetzliche Abgaben die Strompreise in Deutschland weiter stark belasten. Während die Abgaben für alle Stromkunden deutlich steigen, haben die geänderten Regelungen zur reduzierten Stromsteuer zusätzlich enorme Auswirkungen für Betriebe und Unternehmen des produzierenden Gewerbes.

Stromsteuer
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz hat die Bundesregierung am 28. Oktober 2010 weitreichende Beschlüsse gefasst, die große Auswirkungen auf die Höhe der reduzierten Stromsteuer haben.

  • Wegfall des Erlaubnisverfahrens
  • Vorhandene Erlaubnisscheine verlieren zum 31.12.2010 ihre Gültigkeit.
  • Für das Jahr 2011 werden keine neuen Erlaubnisscheine ausgestellt.
  • Ab dem 1.01.2011 zahlen alle Unternehmen für ihren gesamten Stromverbrauchzunächst den vollen Stromsteuersatz von 2,05 ct/kWh.
  • Eine nachträgliche Stromsteuerermäßigung erfolgt auf Antrag beim zuständigenHauptzollamt, wenn der Entlastungsbetrag den Sockelbetrag übersteigt.
  • Der Sockelbetrag erhöht sich auf 250 Euro.
  • Ermäßigter Stromsteuersatz steigt auf 1,537 ct/kWh

Gesetzliche Abgaben
Mit dem Erneuerbare Energiengesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wird der Ausbau von Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energiequellen gefördert. Zum 1. Januar 2011 gelten neue bundesweit einheitliche Abgaben.

  2011 2010
Reguläre Stromsteuer 2,05 ct/kWh 2,05 ct/kWh
Ermäßigte Stromsteuer 1,537 ct/kWh 1,23 ct/kWh
Sockelbetrag 250,- € 205,- €
EEG-Abgabe 3,53 ct/kWh 2,047 ct/kWh
KWK-Abgabe 0,03 ct/kWh 0,13 ct/kWh