Ab 01.01.2008 besteht die Pflicht, beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden und Wohnungen Kauf- und Mietinteressenten einen Energieausweis für das Gebäude zugänglich zu machen.
Für Neubauten ist der Ausweis ab dem 01.10.2007 gesetzlich vorgeschrieben.
